Soziale Netzwerke einbeziehen und pflegende Angehörige entlasten

Soziale Netzwerke einbeziehen und pflegende Angehörige entlasten: kostenloses Lern-Audio (20 Min.) für die Pflegeausbildung – als Gespräch zwischen Lehrkraft und Azubis, mit vollständigem Transkript.

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Frau WeberHallo und herzlich willkommen! Ich bin Frau Weber. Heute geht es darum, wie ihr soziale Netzwerke in die Pflege einbezieht und wie pflegende Angehörige entlastet werden können. Ein wichtiger Hinweis vorab: Dieser Podcast ist Teil eurer Ausbildung. Die Leistungen der Pflegeversicherung und die Geldbeträge ändern sich immer wieder. Die Zahlen, die ich nenne, entsprechen dem Stand von zweitausendfünfundzwanzig. Die aktuellen Werte findet ihr beim Bundesministerium für Gesundheit oder bei der Pflegekasse.

Frau WeberWir gehen so vor: Zuerst klären wir, was soziale Netzwerke sind und welche Arten es gibt. Dann schauen wir, welche Möglichkeiten ältere Menschen haben, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, und was ihre Lebenszufriedenheit beeinflusst. Danach geht es um die pflegenden Angehörigen: um die Vorteile und Herausforderungen und um ihre Belastungen. Und zum Schluss um die vielen Möglichkeiten, pflegende Angehörige zu entlasten.

Frau WeberWas ist ein soziales Netzwerk? Hier ist nicht Instagram oder TikTok gemeint. Es gibt eine Definition von Ingeborg Hartmann: Soziale Netzwerke sind Beziehungsgeflechte, die Menschen mit anderen Menschen und mit Institutionen verbinden. Also alle Menschen und Stellen, mit denen jemand in Kontakt steht und die ihn unterstützen können.

Frau WeberMan unterscheidet drei Arten von sozialen Netzwerken. Die primären Netzwerke sind die persönlichen Netzwerke. Dazu gehören die Familie, die Verwandten, die Menschen im gleichen Haushalt und die Freunde. Die sekundären Netzwerke sind gesellschaftliche Netzwerke. Dazu gehören vor allem selbstorganisierte Gruppen im eigenen Lebensumfeld, wie Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen, aber auch größere Vereinigungen und Verbände, zum Beispiel der Diabetikerbund oder die Multiple Sklerose Gesellschaft. Und die tertiären Netzwerke sind die vermittelnden, professionellen Hilfssysteme. Dazu gehören zum Beispiel Beratungsstellen, Arztpraxen, Sozialstationen, Krankenhäuser und Pflegeheime.

Frau WeberMerkhilfe: Primär ist das Private, also Familie und Freunde. Sekundär sind Gruppen, in denen man sich freiwillig zusammenschließt. Und tertiär sind die Profis.

Frau WeberWarum ist das für euch wichtig? Weil ihr als Pflegende nur ein Teil des Netzwerks eines Menschen seid. Wenn ihr wisst, wer sonst noch da ist, könnt ihr diese Menschen und Stellen einbeziehen. Und wenn ihr merkt, dass jemand kaum ein Netzwerk hat, zum Beispiel weil er ganz allein lebt, könnt ihr helfen, eines aufzubauen.

Frau WeberKommen wir zu den Lebenswelten älterer Menschen. Die meisten älteren Menschen möchten auch dann in ihrer vertrauten Wohnung bleiben, wenn sie Unterstützung oder Pflege brauchen. Das ist durch verschiedene Formen der Unterstützung möglich. Dazu gehören: die Angehörigen, Selbsthilfegruppen bei bestimmten Erkrankungen, Selbsthilfeorganisationen, Angebote von Wohlfahrtsverbänden, die Nachbarschaftshilfe, Seniorengenossenschaften und den ambulanten Pflegedienst. In einer Seniorengenossenschaft helfen sich ältere Menschen gegenseitig. Wer heute hilft, bekommt dafür später selbst Hilfe, wenn er sie braucht.

Frau WeberWas beeinflusst die Lebenszufriedenheit im hohen Alter? Dazu gibt es eine Studie aus der Schweiz. Dort wurden in den Jahren zweitausendneun und zweitausendzehn über siebenhundert Menschen ab siebzig Jahren befragt, die zu Hause lebten und Unterstützung oder Pflege bekamen. Die Ergebnisse sind spannend. Erstens: Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, zu den Zufriedenen zu gehören. Zweitens: Menschen ab achtzig hatten keinen höheren Pflegebedarf als Menschen zwischen siebzig und neunundsiebzig, und der Pflegebedarf allein entschied nicht darüber, wie zufrieden jemand war.

Frau WeberDie wichtigste Erkenntnis aus der Studie lautet: Die empfundene Lebensqualität älterer Menschen hängt, unabhängig von ihrer Pflegebedürftigkeit, stark davon ab, wie gut sie in ein soziales Netzwerk eingebunden sind. Wichtig waren drei Dinge: wie stark das soziale Netzwerk ist, ob der Mensch Schmerzen hat oder nicht, und wie zufrieden er mit der Pflege ist, die er bekommt. Das soziale Netzwerk der über Achtzigjährigen war zwar kleiner als das der Jüngeren, trug aber trotzdem zu ihrer Zufriedenheit bei. Für euch heißt das: Soziale Kontakte, eine gute Schmerzbehandlung und eine gute Pflege sind entscheidend für die Lebensqualität.

Frau WeberKommen wir zu den pflegenden Angehörigen. In Deutschland wird die große Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt, und zwar überwiegend von Angehörigen. Die Unterstützung durch Angehörige hat viele Vorteile. Der pflegebedürftige Mensch bekommt Liebe und Zuwendung. Er kann in seinem sozialen Umfeld bleiben, und seine sozialen Kontakte bleiben erhalten. Auch die Nachbarschaftshilfe kann genutzt werden. Die gewohnte Umgebung gibt Sicherheit. Die Angehörigen können Verantwortung für ihre pflegebedürftigen Eltern oder Partner übernehmen. Und es spart Geld.

Frau WeberAber es gibt auch große Herausforderungen. Viele pflegende Angehörige haben eine Mehrfachbelastung durch Beruf, Familie und Pflege. Sie stehen unter seelischem Druck. Bei einer langen Pflegedauer können sie selbst vereinsamen, weil sie kaum noch Zeit für eigene Kontakte haben. Sie bekommen eine neue Rolle in der Familie, zum Beispiel wenn eine Tochter plötzlich ihre Mutter wäscht. Und sie müssen trauern und Abschied nehmen, zum Beispiel von gemeinsamen Plänen für die Zukunft.

Frau WeberEs gibt auch seelische Belastungen, die bei pflegenden Angehörigen auftreten können: Aggression und manchmal sogar Gewalt, Ängste, ein schlechtes Gewissen, Ekel und Scham, das Gefühl heftiger Überforderung, Stress, Schlafstörungen, körperliche Beschwerden als Warnsignale, bis hin zu Burnout und Depression.

Frau WeberAchtet auf diese Warnzeichen, wenn ihr mit Angehörigen zu tun habt, zum Beispiel in der ambulanten Pflege. Überforderung kann dazu führen, dass Angehörige selbst krank werden oder dass es zu Vernachlässigung oder Gewalt gegenüber dem Pflegebedürftigen kommt. Das ist meistens kein böser Wille, sondern ein Zeichen, dass die Kräfte am Ende sind. Sprecht solche Beobachtungen einfühlsam an, und informiert die Pflegedienstleitung. Und weist auf die Hilfen hin, die ich euch jetzt vorstelle. Für Angehörige in einer akuten Krise gibt es übrigens auch spezielle Krisentelefone, zum Beispiel das bundesweite Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums.

Frau WeberKommen wir zur Entlastung pflegender Angehöriger. Das Gesetz, das hier am wichtigsten ist, ist das Sozialgesetzbuch elf, also die soziale Pflegeversicherung. Beginnen wir mit der Beratung. Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf eine kostenlose, individuelle Pflegeberatung durch seine Pflegekasse. Das steht im Paragrafen sieben a. Auch Angehörige können diese Beratung bekommen, wenn der Pflegebedürftige einverstanden ist. Außerdem gibt es in vielen Regionen Pflegestützpunkte. Das sind Beratungsstellen, in denen man Rat und Hilfe rund um die Pflege bekommt. In manchen Bundesländern gibt es außerdem Fachstellen für pflegende Angehörige. Auch das Landratsamt ist eine Anlaufstelle.

Frau WeberDann gibt es die Pflegekurse. Nach Paragraf fünfundvierzig müssen die Pflegekassen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen kostenlose Pflegekurse anbieten. Dort lernt man zum Beispiel, wie man einen Menschen richtig lagert oder rückenschonend unterstützt. Die Kurse können in einer Gruppe stattfinden oder auch individuell zu Hause.

Frau WeberKommen wir zur finanziellen Entlastung. Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen. Wenn Angehörige selbst pflegen, bekommt der Pflegebedürftige Pflegegeld, das er zum Beispiel an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann. Wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt, gibt es die sogenannten Pflegesachleistungen, die direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden. Und man kann beides kombinieren. Das nennt man Kombinationsleistung.

Frau WeberAußerdem gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag. Früher waren es hundertfünfundzwanzig Euro. Seit zweitausendfünfundzwanzig sind es hunderteinunddreißig Euro im Monat. Damit können zum Beispiel Betreuungsangebote, eine Haushaltshilfe oder Angebote zur Entlastung im Alltag bezahlt werden, die anerkannt sind. Diesen Betrag bekommen alle Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, schon ab Pflegegrad eins. Wird er nicht genutzt, kann er innerhalb einer bestimmten Frist ins nächste Halbjahr übertragen werden.

Frau WeberDann gibt es Steuererleichterungen. Pflegende Angehörige können bei der Einkommensteuer einen sogenannten Pflegepauschbetrag geltend machen, wenn sie einen Menschen unentgeltlich zu Hause pflegen. Er beträgt bei Pflegegrad zwei sechshundert Euro im Jahr, bei Pflegegrad drei tausendeinhundert Euro und bei Pflegegrad vier und fünf achtzehnhundert Euro. Außerdem können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, zum Beispiel für einen Pflegedienst, teilweise von der Steuer abgesetzt werden.

Frau WeberKommen wir zur Kurzzeitpflege und zur Verhinderungspflege. Beide werden oft verwechselt. Die Kurzzeitpflege ist ein vorübergehender Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung. Man nutzt sie, wenn die Pflege zu Hause für eine Zeit nicht möglich ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn noch nicht alles für die Pflege zu Hause vorbereitet ist, oder in einer Krisensituation. Die Verhinderungspflege ist dagegen eine Ersatzpflege, wenn die pflegende Person verhindert ist, zum Beispiel weil sie selbst krank ist oder Urlaub braucht. Die Ersatzpflege kann zu Hause oder in einer Einrichtung stattfinden, und sie kann auch stundenweise genutzt werden.

Frau WeberFrüher gab es für die Kurzzeitpflege einen Betrag von tausendsechshundertzwölf Euro pro Jahr. Diese Regeln haben sich geändert. Seit Juli zweitausendfünfundzwanzig gibt es für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag, den man flexibel für beides nutzen kann. Er beträgt dreitausendfünfhundertneununddreißig Euro. Diese Leistungen gibt es ab Pflegegrad zwei. Lasst euch hier am besten immer von der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten, denn die Details ändern sich oft.

Frau WeberKommen wir zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Viele pflegende Angehörige sind berufstätig. Für sie gibt es mehrere Möglichkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz. Erstens die kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Wenn plötzlich eine Pflegesituation eintritt, zum Beispiel nach einem Schlaganfall der Mutter, dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Für diese Zeit kann man bei der Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bekommen.

Frau WeberZweitens die Pflegezeit. Beschäftigte können sich für bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Diesen Anspruch gibt es in Betrieben mit mehr als fünfzehn Beschäftigten. Während der Pflegezeit bekommt man kein Gehalt, man kann aber ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen, um einen Teil des Verdienstausfalls auszugleichen.

Frau WeberDrittens die Familienpflegezeit. Hier müsst ihr genau aufpassen, denn es wird oft missverständlich dargestellt. Manchmal liest man, man könne die Arbeitszeit auf bis zu fünfzehn Stunden pro Woche reduzieren. Richtig ist: Man kann die Arbeitszeit für bis zu vierundzwanzig Monate reduzieren, aber es müssen mindestens fünfzehn Stunden pro Woche übrig bleiben. Man arbeitet also weiterhin mindestens fünfzehn Stunden. Den Anspruch darauf gibt es in Betrieben mit mehr als fünfundzwanzig Beschäftigten, und auch hier gibt es das zinslose Darlehen. Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen höchstens vierundzwanzig Monate dauern.

Frau WeberKommen wir zur sozialen Absicherung der Pflegepersonen. Wer einen Angehörigen pflegt, arbeitet oft weniger oder gar nicht mehr und zahlt dadurch weniger in die Rentenversicherung ein. Deshalb zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflegeperson. Die Voraussetzungen sind: Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad zwei, die Pflegeperson pflegt ihn mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und sie arbeitet daneben nicht mehr als dreißig Stunden pro Woche. Außerdem ist die Pflegeperson während der Pflege gesetzlich unfallversichert, und unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Frau WeberOft liest man, dass die Pflegeperson ihre Kranken- und Pflegeversicherung selbst bezahlen muss. Das stimmt im Grundsatz, denn die Pflege selbst macht nicht krankenversichert. Viele pflegende Angehörige sind aber weiterhin über ihre Arbeit oder über die Familienversicherung versichert. Und wer sich für eine Pflegezeit ganz von der Arbeit freistellen lässt und dadurch seine Versicherung verliert, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommen.

Frau WeberWeitere Angebote für pflegende Angehörige sind zum Beispiel Selbsthilfegruppen und Angehörigenkreise. Dort können sich Angehörige austauschen und merken, dass sie nicht allein sind. Und es gibt Kuren für pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, bei denen ihre besondere Belastung berücksichtigt wird. In manchen Kliniken kann der pflegebedürftige Mensch sogar mitkommen und wird dort versorgt. Informationen dazu gibt es zum Beispiel beim Müttergenesungswerk. Und die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die ärztlich verordnete Behandlungspflege und für Hilfsmittel.

Frau WeberKommen wir zu den Wohlfahrtsverbänden. Die Freien Wohlfahrtsverbände sind in fast allen Bereichen der sozialen Arbeit tätig. Sie sind unterschiedlich organisiert und haben unterschiedliche weltanschauliche oder religiöse Grundlagen. Aber sie alle fühlen sich dem Gemeinwohl verpflichtet und haben soziale Gerechtigkeit zum Ziel. Sie arbeiten unabhängig, aber partnerschaftlich mit den öffentlichen Stellen zusammen und ergänzen deren Angebote.

Frau WeberIn Deutschland gibt es sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Das sind die Arbeiterwohlfahrt, kurz AWO, der Deutsche Caritasverband, der katholisch ist, die Diakonie, die evangelisch ist, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Sie betreiben zum Beispiel ambulante Pflegedienste, Pflegeheime, Beratungsstellen, Tagespflegen und Besuchsdienste.

Frau WeberUnd dann gibt es die Nachbarschaftshilfen. Das ist bürgerschaftliches Engagement, also die gegenseitige Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern in Gemeinden und Städten. Organisiert werden sie meist von Vereinen, von der Kommune oder von Kirchengemeinden. Ehrenamtliche helfen dort zum Beispiel beim Einkaufen, begleiten zu Arztterminen, besuchen einsame Menschen oder entlasten pflegende Angehörige für ein paar Stunden. Manche dieser Angebote können über den Entlastungsbetrag bezahlt werden.

Frau WeberInformiert euch am besten über konkrete Angebote zur Unterstützung pflegender Angehöriger in eurer Region, mit den Leistungen, möglichen Kosten, Öffnungszeiten, Ansprechpartnern und der Lage. Gute Anlaufstellen dafür sind die Internetseiten eurer Stadt oder Gemeinde mit Beratung und Hilfe für ältere und pflegebedürftige Menschen, die Nachbarschaftshilfen und die Selbsthilfezentren. Das lohnt sich, denn in der Praxis werden Angehörige euch oft fragen: „Wo bekomme ich Hilfe?“ Und dann ist es gut, wenn ihr eine Antwort habt.

Frau WeberWir sind am Ende der Stunde. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Soziale Netzwerke sind Beziehungsgeflechte, die Menschen mit anderen Menschen und Institutionen verbinden. Es gibt primäre Netzwerke, also Familie und Freunde, sekundäre Netzwerke wie Selbsthilfegruppen und Vereine, und tertiäre Netzwerke, also professionelle Hilfen. Die Lebensqualität älterer Menschen hängt stark davon ab, wie gut sie in ein soziales Netzwerk eingebunden sind, ob sie Schmerzen haben und wie zufrieden sie mit ihrer Pflege sind.

Frau WeberPflegende Angehörige leisten sehr viel, sind aber oft stark belastet, bis hin zu Burnout und Depression. Entlastung gibt es durch kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse, durch das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag von derzeit hunderteinunddreißig Euro im Monat, durch einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, durch Steuererleichterungen, durch die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit und die Familienpflegezeit, bei der mindestens fünfzehn Wochenstunden Arbeit bleiben, durch die Rentenbeiträge der Pflegekasse und durch Selbsthilfegruppen, Kuren, Wohlfahrtsverbände und Nachbarschaftshilfen. Und denkt daran: Die Beträge ändern sich immer wieder. Verweist Angehörige deshalb immer an die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

Frau WeberVielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal!

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