Gesetzliche Grundlagen der Pflegeausbildung

Gesetzliche Grundlagen der Pflegeausbildung: kostenloses Lern-Audio (18 Min.) für die Pflegeausbildung – als Gespräch zwischen Lehrkraft und Azubis, mit vollständigem Transkript.

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Transkript

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Frau WeberWillkommen zur heutigen Unterrichtsstunde. Wir sprechen über das Pflegeberufegesetz, das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist.

LenaWas regelt das Pflegeberufegesetz genau?

Frau WeberEs regelt den Schutz der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann und einen Teil der Ausbildung. Das ist sehr wichtig für den Beruf.

LenaUnd was bedeutet das für die Anerkennung in der EU?

Frau WeberSehr gute Frage! Mit diesem Gesetz ist bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ein Rechtsanspruch auf automatische Anerkennung des Berufsabschlusses in der ganzen EU garantiert.

LenaDas klingt praktisch. Warum ist das wichtig?

Frau WeberEs ermöglicht, in anderen EU-Ländern zu arbeiten, ohne die Qualifikationen erneut prüfen zu lassen. Das erleichtert die berufliche Mobilität.

LenaAlso könnten wir einfach in ein anderes EU-Land ziehen und dort arbeiten?

Frau WeberGenau, vorausgesetzt, ihr habt die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Die Anerkennung ist dann automatisch.

LenaUnd wie sieht es mit ausländischen Abschlüssen aus?

Frau WeberAuch dafür gibt es Regelungen im Gesetz. Sie betreffen die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege. Wichtig ist, dass entsprechende Qualifikationen überprüft und anerkannt werden können.

LenaMuss man dafür zusätzliche Prüfungen machen?

Frau WeberDas kann der Fall sein. Es hängt von der jeweiligen Ausbildung und den Anforderungen ab. Aber das Gesetz bietet eine Grundlage dafür.

LenaAh, verstehe. Und was ist noch wichtig an diesem Gesetz?

Frau WeberEs umfasst auch Vorgaben zur Berufsbezeichnung und den damit verbundenen Tätigkeiten. Das schauen wir uns genauer im nächsten Kapitel an, wenn wir über die Berufsbezeichnung sprechen.

Frau WeberNun, nachdem wir das Pflegeberufegesetz im ersten Kapitel behandelt haben, kommen wir nun zur Berufsbezeichnung. Wer von euch weiß, was es bedeutet, diesen Titel zu führen?

LenaDas ist, wenn man sich Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nennen darf, richtig?

Frau WeberGenau, aber es ist an eine Erlaubnis gebunden. Diese Erlaubnis wird gemäß § 2 des Pflegeberufegesetzes erteilt.

LenaWas sind denn die Voraussetzungen für diese Erlaubnis?

Frau WeberErstens, du musst die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungszeit absolviert haben und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben. Dann darf kein Verhalten vorliegen, das deine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Zudem musst du gesundheitlich geeignet sein und die erforderlichen Deutschkenntnisse besitzen.

LenaUnd was passiert, wenn eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist?

Frau WeberDie Erlaubnis kann dann gemäß § 3 PflBG wieder entzogen werden.

LenaOh, das klingt ernst. Und welche Aufgaben sind mit der Berufsausübung verbunden?

Frau WeberEs gibt sogenannte Vorbehaltsaufgaben. Dazu gehört die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs. Auch die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sind dabei.

LenaWas bedeutet das genau?

Frau WeberDas bedeutet, dass du den Pflegebedarf einer Person feststellst und den Pflegeprozess planst und steuerst. Du bist verantwortlich dafür, dass die Pflege individuell passend ist.

LenaUnd dann gibt es noch die Analyse und Entwicklung der Pflegequalität, oder?

Frau WeberRichtig, das ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe. Du musst die Qualität der Pflege analysieren, evaluieren und ständig weiterentwickeln. Das Ziel ist, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

LenaDas klingt nach viel Verantwortung.

Frau WeberJa, das stimmt. Aber genau dafür bist du am Ende der Ausbildung vollkommen vorbereitet. So, dann gehen wir jetzt über zum nächsten Kapitel: die berufliche Ausbildung in der Pflege.

Frau WeberHeute beschäftigen wir uns mit der beruflichen Ausbildung in der Pflege. Was meint ihr, was ist das Ziel dieser Ausbildung?

LenaHm, ich glaube, es geht darum, dass wir lernen, wie wir Menschen in verschiedenen Situationen richtig pflegen können, oder?

Frau WeberGanz genau, Lena. Das Ausbildungsziel ist die Vermittlung der Kompetenzen, die notwendig sind, um Menschen jeden Alters in unterschiedlichen Pflegesituationen selbstständig zu pflegen. Wisst ihr, welche Kompetenzen konkret vermittelt werden?

LenaSind es nicht die methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen?

Frau WeberJa, richtig! Und dazu gehört auch die Lernkompetenz. Warum ist die Lernkompetenz so wichtig?

LenaWeil wir uns ständig weiterentwickeln müssen? Also, damit wir immer auf dem neuesten Stand sind?

Frau WeberGenau, es ist das Prinzip des lebenslangen Lernens. Das hilft uns, unser berufliches Selbstverständnis weiterzuentwickeln. Und was bedeutet es, ein professionelles Pflegeverständnis zu haben?

LenaDas klingt so, als wäre es wichtig, die Person, die wir pflegen, in ihrer individuellen Situation zu akzeptieren und zu respektieren.

Frau WeberJa, das ist ein Teil davon. Es geht auch darum, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und ihr Recht auf Selbstbestimmung zu wahren. Was denkt ihr, warum das wichtig ist?

LenaDamit sie sich nicht hilflos fühlen und ein Teil ihrer Entscheidungen bleiben können?

Frau WeberRichtig, das spielt eine große Rolle. Und welche Aufgaben müsst ihr nach der Ausbildung selbstständig durchführen können?

LenaEhm, die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs und die Planung, oder?

Frau WeberJa, und auch die Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses, die Durchführung und Dokumentation der Pflege, und die Qualitätssicherung. Noch mehr?

LenaAuch präventive Maßnahmen und Beratung, denke ich.

Frau WeberRichtig, Lena. Prävention, Gesundheitsförderung und Unterstützung bei der Lebensführung gehören dazu. Und wie sieht es mit der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen aus?

LenaWir müssen interdisziplinär arbeiten und mit anderen kommunizieren, richtig?

Frau WeberGenau! Es geht darum, effektiv im Team zu arbeiten und Lösungen für die Pflegebedürftigkeit zu entwickeln. Habt ihr dazu Fragen?

LenaNein, ich glaube, ich verstehe das jetzt besser. Danke!

Frau WeberSehr gut, dann habt ihr jetzt einen Überblick über die berufliche Ausbildung in der Pflege. Im nächsten Kapitel schauen wir uns die Dauer und Struktur der Ausbildung an.

Frau WeberHeute schauen wir uns die Dauer und Struktur der Pflegeausbildung an. Wer kann mir sagen, wie lange die Ausbildung in Vollzeit dauert?

LenaDie dauert drei Jahre, oder?

Frau WeberGenau, drei Jahre in Vollzeit. Und wie lange kann sie in Teilzeit dauern?

LenaÄhm, ich glaube maximal fünf Jahre?

Frau WeberRichtig, maximal fünf Jahre in Teilzeit. Während dieser Zeit gibt es zwei Hauptkomponenten der Ausbildung. Weißt du, welche das sind?

LenaEs gibt theoretischen und praktischen Unterricht, stimmt's?

Frau WeberJa, genau. Der Unterricht findet an staatlich anerkannten Pflegeschulen statt. Und wie sieht es mit der praktischen Ausbildung aus?

LenaDie praktische Ausbildung wird vom Träger der Ausbildung durchgeführt, oder?

Frau WeberRichtig, und es gibt noch etwas Wichtiges bei der praktischen Ausbildung. Was muss gewährleistet sein?

LenaDa war was mit Praxisanleitung... Sollten das nicht mindestens 10% der praktischen Ausbildung sein?

Frau WeberJa, sehr gut. Mindestens 10% der praktischen Ausbildung müssen durch Praxisanleitung abgedeckt sein. Diese Anleitung ist wichtig, um die praktische Ausbildung zu unterstützen. Wie wird der Ausbildungsplan erstellt?

LenaDer wird vom praktischen Träger erstellt und dann von der Pflegeschule überprüft.

Frau WeberGenau. Und zusätzlich gibt es noch Praxisbegleitungen, die von der Pflegeschule durchgeführt werden. Hast du noch Fragen dazu?

LenaNein, das war verständlich. Also, drei Jahre Vollzeit oder fünf Jahre Teilzeit, mit viel Praxis und Anleitung.

Frau WeberSehr gut zusammengefasst! Damit haben wir die Dauer und Struktur der Ausbildung abgedeckt. Als Nächstes schauen wir uns die Durchführung der praktischen Ausbildung an.

Frau WeberHeute besprechen wir die Durchführung der praktischen Ausbildung in der Pflege. Lena, kannst du mir sagen, wo die praktische Ausbildung überwiegend stattfinden soll?

LenaHm, ich glaube, das soll beim Träger der Ausbildung sein, oder?

Frau WeberRichtig! Der überwiegende Anteil der praktischen Ausbildung soll tatsächlich beim Träger der Ausbildung stattfinden. Und es gibt bestimmte Pflichteinsätze, die jede Auszubildende absolvieren muss. Weißt du, welche das sind?

LenaJa, ich glaube, dazu gehören die Akutpflege und Langzeitpflege. Aber was genau ist mit den anderen Einsätzen?

Frau WeberGute Frage. Neben der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen und der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen gibt es auch Einsätze in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege, der pädiatrischen Versorgung, sowie in der allgemeinen, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung. Welche Einsätze müssen vor der Zwischenprüfung stattfinden?

LenaOh, das weiß ich nicht genau. Sind das nicht alle bis auf die psychiatrische Versorgung?

Frau WeberGenau! Alle Pflichteinsätze, außer die in der psychiatrischen Versorgung, sollen vor der Zwischenprüfung stattfinden. Und was ist ein Vertiefungseinsatz?

LenaDas ist ein Einsatz in einem Bereich, in dem ich schon einen Pflichteinsatz gemacht habe, oder?

Frau WeberExakt! Der Vertiefungseinsatz findet beim Träger der praktischen Ausbildung in einem Bereich statt, in dem du bereits einen Pflichteinsatz absolviert hast. Warum machen wir diese Vertiefungseinsätze, was denkst du?

LenaVielleicht, um besser zu verstehen und mehr Erfahrung in einem Bereich zu sammeln?

Frau WeberGenau, es geht darum, die Kompetenzen in einem speziellen Bereich zu vertiefen und sicherer in der praktischen Anwendung zu werden. Gibt es noch Fragen dazu?

LenaNein, das war alles klar. Aber was kommt als Nächstes?

Frau WeberGut, dann machen wir weiter mit den Voraussetzungen zum Zugang der Ausbildung.

Frau WeberGut, heute schauen wir uns die Voraussetzungen an, die ihr erfüllen müsst, um mit der Pflegeausbildung beginnen zu können. Lena, was denkst du, welche Schulabschlüsse qualifizieren dafür?

LenaHm, ich glaube, ein mittlerer Schulabschluss ist auf jeden Fall nötig. Oder?

Frau WeberGenau! Ein mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss ist eine der Möglichkeiten. Weißt du noch eine andere?

LenaVielleicht ein Hauptschulabschluss, aber dann braucht man noch was dazu, oder?

Frau WeberRichtig! Mit einem Hauptschulabschluss brauchst du eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren. Hast du noch eine Idee für eine Alternative?

LenaÄhm, vielleicht eine zehnjährige allgemeine Schulbildung?

Frau WeberJa, genau! Ein erfolgreicher Abschluss einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung reicht ebenfalls aus. Ein guter Merksatz könnte sein: Mittel, Haupt plus zwei, oder einfach zehn Jahre.

LenaDas hilft wirklich! Also, wenn jemand die Ausbildung beginnen will, muss er einen dieser Abschlüsse haben.

Frau WeberGanz genau. Es ist wichtig, diese Voraussetzungen im Kopf zu behalten. Warum denkst du, sind diese Anforderungen wichtig?

LenaVielleicht, weil man sicherstellen will, dass alle genug Grundlagen haben, um die Ausbildung erfolgreich zu schaffen?

Frau WeberAbsolut. Die Anforderungen helfen sicherzustellen, dass alle Azubis die nötigen Grundkenntnisse mitbringen, um die Ausbildung erfolgreich zu meistern. Und jetzt machen wir einen Übergang zu unserem nächsten Kapitel. Wir werden uns mit den Inhalten des Ausbildungsvertrages beschäftigen.

Frau WeberKommen wir nun zu den Inhalten des Ausbildungsvertrages. Was wisst ihr darüber?

LenaDer Vertrag wird zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung und dem Auszubildenden geschlossen, richtig?

Frau WeberGenau. Und er muss von beiden Parteien unterschrieben werden. Was gehört noch in den Vertrag?

LenaDa stehen Angaben zur Berufsbezeichnung und zum Vertiefungseinsatz drin. Auch der Beginn und die Dauer der Ausbildung.

Frau WeberSehr gut. Und was ist mit der Probezeit?

LenaDie Dauer der Probezeit wird auch im Vertrag festgelegt.

Frau WeberRichtig. Wie lange dauert die Probezeit maximal?

LenaSechs Monate, oder?

Frau WeberJa, genau. Was ist mit der Ausbildungsvergütung? Ist das ein Punkt im Vertrag?

LenaJa, die Vergütung wird auch geregelt. Es wird festgelegt, wie viel gezahlt wird und wann.

Frau WeberRichtig. Und der Vertrag beinhaltet auch die Verpflichtung, die Ausbildungsmaßnahmen an der kooperierenden Pflegeschule zu besuchen. Warum ist das wichtig?

LenaWeil man ja sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht braucht, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Frau WeberGenau. Und was steht noch zu den Arbeitszeiten drin?

LenaEs gibt Angaben zur regelmäßigen täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.

Frau WeberSehr gut. Und wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch aus?

LenaDer Urlaub wird auch im Ausbildungsvertrag festgelegt.

Frau WeberGenau. Und was passiert, wenn man den Vertrag kündigen möchte?

LenaMan muss eine Kündigungsfrist einhalten, außer in der Probezeit oder bei einem wichtigen Grund.

Frau WeberRichtig, und der Träger der praktischen Ausbildung muss in Absprache mit der Pflegeschule kündigen. Gut, dann haben wir die wichtigsten Punkte des Ausbildungsvertrages. Geht es euch soweit gut?

LenaJa, das war alles klar. Danke!

Frau WeberPrima. Dann kommen wir als nächstes zur hochschulischen Ausbildung und der Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Frau WeberNun, wir sprechen über die hochschulische Ausbildung in der Pflege. Weiß jemand, welchen Abschluss man hier erhält?

LenaHmmm, ist das der Bachelor? Also B.A.?

Frau WeberGanz genau, Lena! Es ist ein Bachelor of Arts, kurz B.A. Und dieser kommt in Kombination mit welchem anderen Abschluss?

LenaDer generalistischen Abschluss? Also, man wird auch Pflegefachfrau oder -mann?

Frau WeberRichtig! Der Abschluss ist generalistisch und berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Und wie lange dauert dieser Studiengang?

LenaDrei Jahre, oder?

Frau WeberJa, genau. Drei Jahre dauert die Ausbildung bis zum akademischen Abschluss. Und was ist mit den ausländischen Qualifikationen? Was passiert, wenn jemand aus dem Ausland kommt?

LenaOh, ich glaube, die werden anerkannt. Also, wenn sie gleichwertig sind, oder?

Frau WeberRichtig! Ausländische Abschlüsse werden im Rahmen des Pflegeberufegesetzes anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. Warum ist das wichtig?

LenaWeil wir ja in der EU sind und Menschen aus anderen EU-Ländern hier arbeiten wollen. Das erleichtert den Wechsel der Arbeitskräfte.

Frau WeberGenau! Es fördert die Mobilität und sichert qualifizierte Fachkräfte. Was nehmen wir also aus diesem Kapitel mit?

LenaDer Abschluss an der Hochschule ist ein B.A. kombiniert mit der Berufsbezeichnung. Drei Jahre Studiendauer. Und ausländische Qualifikationen werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind.

Frau WeberSehr gut zusammengefasst, Lena. Das war's für heute. Ich danke euch für eure Mitarbeit. Tschüss und bis zum nächsten Mal!

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